Das Verkaufsprinzip von VELLESTA Mallorca.
Vorbereitung und Bewertung
Um eine Immobilie auf Mallorca effektiv zum Verkauf anbieten zu können, ist eine gründliche Bewertung entscheidend. Lage, Zustand, Größe und Ausstattung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Marketing
Gezieltes Marketing ist wichtig, um die richtigen Käufer zu erreichen. Dazu gehören hochwertige Fotos, virtuelle Rundgänge und detaillierte Exposés. Wir verfügen über ein breites Netzwerk und Marketingkanäle.
Steuern für Käufer
Beim Verkauf einer Immobilie wird eine Grunderwerbssteuer fällig, die vom Käufer zu tragen ist und je nach Wert der Immobilie variiert. Die Mehrwertsteuer (IVA) gilt für neue Gebäude.
Rechtliche Aspekte
Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehört die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der Baugenehmigungen. Für die Abwicklung von Immobilienkäufen ist in Spanien ein Notar erforderlich. Das garantiert maximale Sicherheit.
Verkauf mit VELLESTA Mallorca
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FAQ – Häufig gestellte Fragen.
Antworten auf Ihre Fragen zu unseren Immobiliendienstleistungen finden Sie in unserem FAQ-Bereich unten.
Dies wird durch einen aktuellen Auszug aus dem spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) bestätigt. Der Verkäufer muss mit dem eingetragenen Eigentümer identisch sein. Hypotheken, Pfandrechte, Nießbrauchrechte oder Rechte Dritter müssen vor oder zum Zeitpunkt des Kaufs vollständig gelöscht sein.
Die Immobilie ist nur dann rechtlich abgesichert, wenn eine gültige Baugenehmigung (licencia de obra) vorliegt, alle An- und Umbauten genehmigt sind und eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) vorliegt. Illegale Bauten können zu Nutzungsverboten, Geldstrafen oder Abrissverfügungen führen.
Die Nutzung der Immobilie muss der genehmigten Nutzung entsprechen. Insbesondere Ferienvermietungen sind auf Mallorca streng reguliert und nur mit einer entsprechenden Lizenz erlaubt. Ohne Genehmigung riskieren Sie hohe Geldstrafen und ein Vermietungsverbot.
In Spanien sind bestimmte Schulden direkt an die Immobilie gebunden. Dazu gehören Zahlungsrückstände gegenüber der Eigentümergemeinschaft (Comunidad), ausstehende Grundsteuern (IBI) sowie Müll- und Abwassergebühren. Diese können auf den Käufer übertragen werden, wenn sie vor dem Kauf nicht beglichen werden.
Das Grundbuch, das Katasterregister und der tatsächliche Zustand des Gebäudes müssen übereinstimmen. Unstimmigkeiten hinsichtlich Wohnfläche, Grundstücksgröße oder Grundstücksgrenzen können zukünftige Verkäufe, Finanzierungen oder Genehmigungen erheblich erschweren.
Der Käufer zahlt in der Regel die Grunderwerbsteuer (ITP) für bestehende Immobilien, Notar- und Grundbuchgebühren, Anwaltskosten und laufende Steuern wie die IBI. Wenn die Immobilie vermietet wird, können zusätzliche Einkommens- oder Vermögenssteuern anfallen.
